Wildenstein, Burg

Geschichte der Burg Wildenstein


Die Vorgeschichte


Die kleine Burg Wildenstein verdankt ihre Existenz der großen Politik bzw. den Auseinandersetzungen der Grafen von Rieneck mit dem Erzbistum Mainz. Die Gegend um den Wildenstein ist im 13. Jahrhundert Zankapfel beider Parteien. Aufgabe der Burg ist es, den südwestlichen Eckpunkt des Rieneckschen Territoriums zu sichern. Die zunehmende Expansion der Rienecker Grafen wird vom Erzbistum mit wachsendem Argwohn beobachtet, kann aber wegen der Verstrickung der Erzbischöfe in die Reichspolitik nicht wirksam bekämpft werden. Nicht zuletzt werden die rieneckischen Gebietserweiterungen durch den Endkampf des Staufischen Herrscherhauses begünstigt - aller Augenmerk liegt auf Kaiser Friedrich II. der Spessart ist zu diesem Zeitpunkt um 1238/50 zweitrangig. Erst mit Erzbischof Werner von Eppstein ändert sich die Situation. Der zunehmenden Dreistigkeit der Rienecker wird nun Paroli geboten. Bis dahin haben sie stetig neue Burgen errichtet und Neuordnungen im Zentralspessart angelegt. In diesen Burgen und Rodungsdörfern der Rienecker sieht Mainz seine eigenen Territorialinteressen gefährdet. Es kommt zur Fehde.


Die wechselvolle Geschichte einer Burg


Die Burg Wildenstein dürfte um 1230/50 entstanden sein, als das Erzbistum anderweitig beschäftigt ist. Dass der Bering durchweg aus Buckelquadern errichtet wird, deutet auf zweierlei hin: Zum einen haben die Grafen Zeit, denn die Herstellung der kissenförmigen Quader ist aufwändig, zum anderen symbolisieren sie damit ihre Treue zur Stauferdynastie.


Um sich auch kirchenpolitisch im südwesten des Spessarts eine gesicherte Position zu schaffen, gründen Graf Ludwig II. von Rienck und seine Frau Adelheit das Kloster Himmelthal bei Rück, das zwei Jahre darauf königliche und päpstliche Privilegien erhält. Die Enstehung der Burg Wildenstein scheint die unmittelbare Folge davon zu sein, sofern sie nicht zeitgleich mit dem Kloster erbaut wird, vielleicht, um ihre eigentliche territoralpolitische Bestimmung durch den (scheinbaren?) Status einer klösterlichen Schutzburg zu verschleiern.


Zwischen Oktober 1259 und Juli 1260 scheint das Erzbistum die Rienecker empfindlich getroffen zu haben. Vorübergehend Abschlußist die Eroberung der Burg Wildenstein durch Mainz. Zwischen Erzbischof Werner von Eppstein und den Grafen Ludwig III., Gerhard IV. und Heinrich II. von Rieneck kommt es am 21.6.1260 per Vertrag zum vorübergehenden Frieden. Die Bestimmungen, die auf den ersten Blick eine Niederlage Rienecks darstellen, besagen folgendes:


1. Die Grafen von Rieneck werden diesseits (westlich) des Spessarts oder sonstwo auf mainzischem Grund keine Burg oder burgähnliche Befestigung errichten.


2. Sie werden Mainz in seinen Rechten weder im Spassart noch ausserhalb dessen oder sonstwo stören.


3. Die angelegten Bifänge werden aufgegeben.


4. Sie verzichten auf alle Feindseligkeiten wegen der ihnen im Krieg entstandenen Schäden, insbesondere gegen Reinhard von Hanau und gegen jene, die bei der Einnahme der Burg Wildenstein dabei waren.


5. Der Erzbischof wird als Schiedsrichter im Streit zwischen Rieneck und den Herren von Rannenberg bestellt.


Die Urkunde stellt für die drei Grafen einen Verzicht auf eine Ausweitung und Festigung ihres Territoriums dar. Ihre bisherigen Besitzungen sind dadurch in keiner Weise gefährdet. Um Besitz und Rechte um den zum Teil zustörten Wildenstein sichern lassen, umgeben die Grafen, zwischen Juli 1260 und Juli 1261 Eschau mit einer Mauer. Mainz sieht das als eindeutigen Vertragsbruch an, besetzte das umwehrte Dorf und stellt die Befestigung in seinen Dienst. Genau betrachtet, haben sich die Rienecker aber an den Vertrag gehalten: eine einfache Ummauerung macht noch keine burgähnliche Befestigung aus. Als Gerichtsherren über den Ort hatten die Grafen von Rieneck das Recht zum Bau einer Mauer. Da der Vertrag Burgen oder burgähnliche Bauten verbietet, sind Mauern ausgenommen, deren Vorgraben nur so tief ist, dass ein Mann mit einem Spaten, die Erde noch auf den Rand schütten kann. Die Mauer selbst darf nur so hoch sein, wie ein Reiter reichen kann, Brustwehr oder Zinnen sind dagegen verboten. Mit Recht protestieren die Grafen und sehen ihrerseits den Mainzer Schlag als Provokation an. Ein erneuter Vergleich am 28.6.1261 bei Miltenberg verläuft dementsprechend problematisch: Der Erzbischof läßt die vormals geschlossenen Verträge verlesen, die Grafen verweigern die Anhörung und wollen sich nicht weiter zu der Angelegenheiten äußern. Während der Zusammenkunft sollen sich die drei Grafen ungebührlich benommen haben. Ihre Wut über die Einnahme des Dorfes Eschau bekunden sie durch zuhalten ihrer Ohren und lärmen und rasseln mit ihren Waffen, um die Verlesung und die Vernehmung von Zeugen zu stören. Es kommt zu keinem Ergebnis und die Fehde wird weitergeführt. Sechs Wochen darauf, am 5.9.1261 bei der Burg Rannenberg muß Rieneck klein beigeben. Möglicherweise verbirgt sich hinter dem neuerlichen Vergleich Zwang oder gar Erpressung, denn die Grafen bekennen urkundlich wider besseres Wissen, dass sie gegen den Vertrag von 1260 und zeitlich nach diesem, eine Burg in Eschau errichten haben. Erzbischof Werner von Eppstein dagegen läßt diese - nun mainzische Anlagen - schleifen. Ansonsten müssen die Grafen die im letzten Jahr beschlossenen Punkte neu beeiden. Zusätzlich müssen sie aber versprechen, weder auf Mainzer noch auf eigenem Gebiet im Spessart keine Burg mehr zu erbauen. Eine zweite Urkunde desselben Tages zwingt sie zur Zahlung von 300 kölnischen Denaren an Mainz.


Für fünf Jahre herrscht zwischen den Kontrahenten Frieden, wohl weil Mainz mit anderen Fehden beschäftigt ist. In dieser Zeit fassen die Rienecker neuen Mut und besseren die Burg Wildenstein wieder aus. Das Ergebnis lässt natürlich nicht auf sich warten: Der Erzbischof beauftragt seinen Aschaffenburger Vogt die wiedererstandenen Burg zu belagern. Als Zeugnis davon finden